Thu Jul 31
Aus dem Gemeinderat Hattenhofen
2025-07-30
HaiPress
Kneippbecken wird saniert
Wegen kleinerer Schäden muss der Bauhof das Kneippbecken am Sauerbrunnen sanieren,darüber informierte BM Jochen Reutter. Solange ist die Anlage gesperrt.
Gute Finanzlage beim Gewerbepark
Der Verwaltungsrat des Zweckverbands Gewerbepark Wängen,an dem Hattenhofen beteiligt ist,hat den Haushaltsplan 2025 genehmigt und den für das Jahr 2026 beraten. Darüber informierte BM Reutter.
Bebauungsplanverfahren „Bäumle“geht in die nächste Runde
Einstimmig (drei Gemeinderäte fehlten in der Sitzung) hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Bäumle“ mit den örtlichen Bauvorschriften gebilligt. Dieser wird mit einigen Anpassungen aufgrund von Unterlagen zum Natur- und Artenschutz öffentlich ausgelegt und im Internet eingestellt.
Gute Feldwege,Probleme mit Heckenüberhang
Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat das Protokoll über die diesjährige Feldwegbefahrung. Da der Bauhof schon eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen vorgenommen hatte,gab es nur wenig Mängelfeststellungen. Überwiegend hat die aus Verwaltung,Landwirten,Gemeinderäten und Bauhofchef bestehende Kommission überhängende Hecken und Waldbestände kritisiert.
Hohe Ehre für Steffen Berroth
Der frühere und mittlerweile Ehren-Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr,Steffen Berroth,hat Anfang Juli das deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold erhalten. Dies sei eine Ehre,so BM Jochen Reutter,die nur wenigen Feuerwehrmännern zu Teil werde. Unter dem Beifall des Gremiums beglückwünschte Reutter seinen Stellvertreter und bedankte sich für seine langjährige Arbeit als Feuerwehrkommandant.
Dank des Gemeinderats: „Wunderschönes Festwochenende“
Im Namen des Gemeinderats bedankte sich Steffen Berroth bei Bürgermeister Jochen Reutter und dem gesamten Gemeindeteam mit Bauhof – hier federführend bei Rathausmitarbeiterin Natalie Colakyan – für ein „wunderschönes,hervorragendes Festwochenende“. Es sei alles bestens organisiert gewesen,die Vorarbeiten waren enorm und hätten neben dem Tagesgeschäft erledigt werden müssen. Der Sprecher bedankte sich auch bei der Bevölkerung,die das Fest toll angenommen habe,bei den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern,bei den Teilnehmern des Festzugs und bei den Zuschauerinnen und Zuschauern am Straßenrand. Das gesamte Wochenende sei eine echte Freude und Wohltat gewesen und habe den Zusammenhalt im Ort gesteigert. Für diese Aussagen erhielt Berroth den Beifall des Gremiums und der zahlreichen Zuhörer.
Sanitärgebäude Sportplatz: Örtliches Büro erstellt Bauantrag
Die Gemeinde vergibt die Architekturleistungen für den geplanten Neubau eines Sanitär- und Umkleidegebäudes auf dem Sportplatz an das örtliche Architekturbüro Liebrich für rund 65.000 Euro netto,inklusive Nebenkosten. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung muss man voraussichtlich einen Fachplaner einschalten. Das Architekturbüro wird die Gesamtkoordination aller an der Baumaßnahme Beteiligten übernehmen.
Wie schon berichtet,soll auf dem Sportgelände ein neues Sanitär- und Umkleidegebäude gebaut werden. Über die Bauweise – Holz- oder Massivbau – wird später entschieden. Bauherrin und künftige Eigentümerin ist die Gemeinde. Parallel wird der Bebauungsplan „Gockelreute“ geändert. Um Fördermittel des Landes zu erhalten,ist ein detailliertes Baugesuch mit Kostenberechnung erforderlich. Der Antrag muss noch dieses Jahr gestellt werden. Mit dem örtlichen TSGV als künftigem Hauptnutzer wird Bürgermeister Reutter noch Themen wie Eigenleistung,Unterhalt und Nutzungsgebühren im Detail fixieren.
Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Menschen
Verwaltung informiert über aktuellen Stand
Wenn geflüchtete Menschen einen Aufenthaltsstatus haben,werden sie aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugeweisen. Die derzeitige Aufnahmeverpflichtung für Hattenhofen beträgt 115 Personen,einschließlich privater Unterkünfte von Ukrainern,die angerechnet werden. Dabei sind zudem 40 Prozent GU-Plätze zugunsten der Gemeinde angerechnet. Rund 60 Flüchtlinge leben derzeit in Hattenhofen.
Die Unterbringung in gemeindlichen Gebäude erfolgt im Wohnheim Ledergasse 22,im Wohnhaus Hauptstraße 51 und in einer Wohnung in Hauptstraße 26. Nationalitäten sind derzeit Afghanistan,China,Türkei und Ukraine. Davor waren auch Menschen aus Syrien,Kamerun,Nigeria,Iran und Sri Lanka untergebracht.
Aufnahmedefizit soll auf Null gefahren werden
Das Defizit zum Aufnahmesoll betrug Stand 30. Juni 20 Personen.
Mitte Juli wurden drei einzelne türkische Männer zugewiesen,ein vierter folgt. Ab August wird die Gemeinde eine fünfköpfige Familie aus Afghanistan unterbringen.
Damit wird das Defizit auf elf Personen reduziert.
Die bisherige separate Obdachlosenwohnung mit rund 130 qm Fläche in der Ledergasse wurde Ende Juni geräumt und wird nun saniert und eingerichtet. Dann sollen dort eine Großfamilie oder zwei Familien untergebracht werden,um das Defizit vollends auszugleichen.
Massiv Ärger mit obdachloser Familie
Seit 2019 hatte die Gemeinde eine sechsköpfige Familie,die ihr einsturzgefährdetes Miethaus verlassen musste,als Obdachlose untergebracht. Zuerst in einem mittlerweile abgerissenen Gebäude in der Hauptstraße,dann in der Ledergasse. Diese Familie hat das Rathaus und die Verbandskämmerei immer wieder massiv beschäftigt. Nachdem die Verwaltung durch Freiwerden einer kleineren Wohnung erstmals Alternativen zur Unterbringung hatte,hatte sie mit einer polizeilichen Verfügung die Umsetzung innerhalb des Wohnheims angeordnet und vorsorglich die Zwangsräumung angedroht. Auf einmal,so Hauptamtsleiter Norbert Baar in seinem Bericht,habe die Wohnungsuche auf dem privaten Markt funktioniert,was jahrelang angeblich nicht möglich war. Die Familie ist in eine Kreisgemeinde umgezogen. Sie schuldet der Gemeinde noch einen sehr hohen Betrag an Unterbringungsgebühren. Diese sollen beigetrieben werden.
Dazu hat die Familie unerlaubt Katzen gehalten,zuletzt elf Jungtiere. Vor dem Auszug hat die Verwaltung viele Anrufe von Tierschützern bekommen,die sich um die Tiere sorgten. Mit dem Vorsitzenden des Katzenschutzvereins war man sich einig: Solange es sich um Halterkatzen handelt,sind Verein und Gemeinde nicht zuständig. Als die Familie gemerkt hatte,dass sie für die Übernahme der Tiere ins Tierheim viel Geld zahlen müsste,wollte sie die Tiere am Abend vor dem Auszug einfach springen oder zurück lassen,was der gemeindliche Hausmeister verhindert hat. Eine Privatperson,die sich im Katzenschutz engagiert,hat daraufhin die überwiegend sehr jungen Tiere eingesammelt und wird sie in gute Hände weitervermitteln.
Andernfalls,falls die Tiere im Haus zurückgelassen worden wären oder hätten einzeln aufgelesen werden müssen,hätte die Gemeinde als Ortspolizeibehörde die Tiere dem Katzenschutzverein Donzdorf übergeben müssen,was einschließlich Kastration und Registrierung rund 3.000 Euro gekostet hätte.
Katzenschutzverordnung: Weiteres Tierleid verhindern
Die Verwaltung appelliert in dem Zusammenhang an alle Katzenhalter,ihre Tiere kastrieren zu lassen. Die seit Anfang 2022 gültige Katzebschutzverordnung sagt dazu: „Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren“.
Dies gilt für die gesamte Markung und dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen,Leiden oder Schäden,die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Gemeinde Hattenhofen zurückzuführen sind.
PM Gemeindeverwaltung Hattenhofen