Wed Nov 05
Konflikt der Gewerkschaften bei Fraport Gericht stoppt Betriebsratswahl am Frankfurter Flughafen
2025-11-05
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/flughafen-frankfurt-landesarbeitsgericht-stoppt-betriebsratswahl-bei-fraport-a-81ec3c8f-d42a-49fd-a1ff-486e1592a78a
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Frankfurt am Main: Am größten deutschen Flughafen ist ein harter Streit über die Betriebsratswahlen entbrannt
Foto: Boris Roessler / dpa
Am Frankfurter Flughafen ist ein heftiger Konflikt über die Betriebsratswahl bei der Betreibergesellschaft Fraport entbrannt: Das Landesarbeitsgericht Hessen hat die bereits laufende Betriebsratswahl beim Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport im Schnellverfahren gestoppt.
Grund für die einstweilige Verfügung sind Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl. Die Abstimmung hatte nach Angaben des Wahlvorstands bereits am Dienstagmorgen begonnen. Der Zeitpunkt einer erneuten Wahl steht bisher nicht fest,sie dürfte aber wegen neuer Fristen frühestens in sechs Wochen stattfinden.
Kampf um Vorherrschaft im Betriebsrat
Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Konflikt zwischen den Gewerkschaften Ver.di und Komba,die um die Vorherrschaft in dem Gremium kämpfen. Der gemeinsame Betriebsrat soll die mehr als 16.000 Beschäftigten der Fraport AG,der Bodenverkehrsdienste-Tochter Fraport Ground Services und FRA-Vorfeldkontrolle vertreten. Die DGB-Gewerkschaft Ver.di ist traditionell stark bei der Fraport,während die Komba ihre Anhänger eher bei den Vorfeldarbeitern hat.Tarifstreit im Öffentlichen Dienst:
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Die ersten gemeinschaftlichen Betriebsratswahlen hatten für die einstige Mehrheitsgewerkschaft Ver.di im vergangenen Jahr in einem Desaster geendet. Sie stellte von 39 Betriebsräten nur noch vier Personen,während Komba 31 Mandate erhielt. Im Nachgang hagelte es Strafanzeigen und Vorwürfe der Wahlmanipulation,zu denen noch Ermittlungen laufen. Dieser Betriebsrat ist zwar zurückgetreten,aber weiterhin geschäftsführend im Amt.
Bei der neuerlichen Wahl hatte der von Komba beherrschte Wahlvorstand eine Liste mit Verdi-Leuten vollständig von der Wahl ausgeschlossen. Dagegen hat Ver.di erfolgreich geklagt,die Liste wurde aber entgegen einer Weisung des Landesarbeitsgerichts nicht mehr rechtzeitig in die Wahlunterlagen aufgenommen. Weil dies nicht geschehen ist,muss die laufende Wahl nun abgebrochen und eine neue Abstimmung organisiert werden.
esk/dpa



