Häuser nach EH55-Standard Regierung will 800 Millionen für Neubauförderung bereitstellen

2025-11-07     https://www.spiegel.de/wirtschaft/regierung-will-800-millionen-fuer-neubaufoerderung-bereitstellen-a-6c6b17bf-dccf-49aa-b2b4-63b6db88448b HaiPress

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Baustelle: Signal an die Bauwirtschaft

Foto: Erik-Holm Langhof / hausbau-leipzig_7 / EHL Media / IMAGO

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte,sehr beliebte Neubauförderung. 800 Millionen Euro sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung stehen,um ab Mitte Dezember wieder Effizienzhäuser mit dem Standard EH55 zu fördern. Das sind Gebäude,die 55 Prozent der Energie verbrauchen,die ein Standardhaus benötigt.

Die Ampelkoalition hatte diese Förderung 2022 mit dem Argument abgeschafft,dieser Energiestandard habe sich längst auf dem Markt durchgesetzt. Daher sollte fortan der strengere und teurere Energieeffizienzhaus-40-Standard gefördert werden. In der Folge legten viele Investoren ihre Planungen für EH55-Häuser auf Eis und bauten überhaupt nicht.

Hoffen auf Zehntausende Wohnungen

Schwarz-Rot wolle nun,dass diese bereits geplanten Häuser auch gebaut würden,sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD): »Dafür investieren wir 800 Millionen Euro.« Die Mittel müssen im Haushaltsausschuss und vom Bundestag noch gebilligt werden.

Dann könnten Bauherren,die ein genehmigtes Bauprojekt in der Schublade hätten,mit Förderzusage direkt loslegen,sagte Hubertz. Der Baupolitiker der Union,Jan-Marco Luczak betonte: »Wir senden damit ein klares und wuchtiges Signal in die Bauwirtschaft.« So könnten Zehntausende neue Wohnungen entstehen. Nach Zahlen des Bauministeriums sind rund 760.000 Wohnungen bundesweit genehmigt,aber noch nicht fertiggestellt.

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Gefördert wird über zinsverbilligte Kredite der staatlichen Förderbank KfW,und zwar so lange das Geld reicht. Voraussetzung ist neben dem Standard EH 55 allerdings,dass die Wärme zu hundert Prozent mit erneuerbaren Energien erzeugt wird. Häuser mit Öl- oder Gasheizungen wären damit ausgeschlossen. Wenn der Antrag gestellt wird,muss bereits eine Baugenehmigung vorliegen.

mik/dpa

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