Fri Sep 19
Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Dole“ in Salach: Planfeststellungsverfahren wird eingeleitet
2025-09-19
HaiPress
Das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Dole“ in Salach wurde eingeleitet. Die Planunterlagen sind vom 23. September bis 22. Oktober 2025 einsehbar,Einwendungen können bis zum 5. November 2025 erhoben werden.
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Planfeststellungsverfahren für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Dole“ in Salach eingeleitet. Vorhabenträgerin ist die Gemeinde Salach.
Das Planfeststellungsverfahren dient der Ermittlung und Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses. Gegenstand der Planfeststellung ist die Erneuerung der bestehenden Eisenbahnüberführung „Dole“ in Salach.
Diese befindet sich im östlichen Bereich der Gemeinde Salach und überführt die Bahnlinie Stuttgart – Ulm (DB-Strecke 4700) über einen kreuzenden Gehweg. Die beidseitig der Eisenbahnüberführung angeordneten Rampen verbinden die nördlich gelegene Hermannstraße mit der südlich gelegenen Eduardstraße. Die Gemeinde Salach beabsichtigt,anstelle der bestehenden dreigleisigen Eisenbahnüberführung eine neue zweigleisige Eisenbahnüberführung mit größerer lichter Weite und Höhe zu errichten. Im Zuge dessen sollen auch die Wegbeziehungen entsprechend angepasst und barrierefreie Rampen sowie eine ergänzende Radwegverbindung zwischen der Hermannstraße und der Eduardstraße geschaffen werden.
Das Vorhaben steht in engem Zusammenhang mit der Planung zweier neuer Wohnquartiere in der Gemeinde Salach,im Bereich „Krautländer“ nördlich der Bahnlinie Stuttgart – Ulm (DB-Strecke 4700) und dem Schachenmayr-Areal südlich der oben genannten Bahnlinie. Ziel der Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Dole“ ist,den Ortskern und die neuen,durch die Bahnlinie getrennten Wohnquartiere durch eine zweckmäßige und attraktive Fuß- und Radwegverbindung miteinander zu verbinden,wodurch die Wegebeziehungen im Schülerverkehr,Alltagsverkehr und Freizeitverkehr wesentlich verbessert werden.
Um Beeinträchtigungen durch das Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden und zu minimieren beziehungsweise zu kompensieren,sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen wie eine fledermausfreundliche Beleuchtung,Baumschutzmaßnahmen,die Pflanzung von Einzelbäumen sowie die Entsiegelung von bisher voll- und teilversiegelten Flächen vorgesehen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit von Dienstag,23. September,bis einschließlich Mittwoch,22. Oktober 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Über uns > Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsverfahren > Straße und auf Internetseite der Gemeinde Salach zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Salach in Papierform eingesehen werden. Zeit und Ort der Zugänglichmachung der Planunterlagen werden im Vorfeld ortsüblich bekanntgemacht. Der Bekanntmachungstext ist zudem ab Donnerstag,18. September 2025, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Planfeststellung > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren abrufbar.
Bis einschließlich Mittwoch,5. November 2025, haben alle,deren Belange durch das Vorhaben berührt werden,die Möglichkeit,beim Regierungspräsidium Stuttgart oder bei der Gemeinde Salach Einwendungen gegen den Plan zu erheben.
PM Regierungspräsidium Stuttgart